Auf niedergelassene Ärzte wartet aktuell eine Reihe von Förderungen. Ein Überblick.
Dass es um den heimischen stationären Handel nicht zum Besten steht – Stichwort: E-Commerce-Boom –, ist nicht erst seit Corona eine Tatsache. Damit einher geht – vor allem in weniger guten Wiener Lagen – eine steigende Zahl an leer stehenden Geschäftslokalen. Für viele Ärzte bieten sich solche Objekte durchaus als Ordination an. Positiv: An Wiener Ärzte und Praxisgründer (bzw. KMU im Allgemeinen), die ein Geschäftslokal, das seit mindestens einem Jahr leer steht, beziehen, richtet sich das Förderprogramm „Geschäftsbelebung“ der Wirtschaftsagentur Wien. Wie ÄRZTE EXKLUSIV beim Fördergeber in Erfahrung bringen konnte, haben auch etliche Ärzte diese Förderung bereits erfolgreich beantragt.
Gefördert werden bauliche Sanierungsmaßnahmen, ebenso wie die Anschaffung technischer Anlagen und Maschinen und anderer Anlagen – soweit sie einen Bestandteil der Räumlichkeiten darstellen, funktionell zu diesen gehören und ihre Nutzung verbessern. Dazu gehören unter anderem Heizungs- und Lüftungsanlagen, Sanitäranlagen sowie Doppelfußböden. Die Mindestprojektgröße für eine Förderung beläuft sich auf 7.000 Euro. Gefördert werden 50 % der Bemessungsgrundlage oder maximal 15.000 Euro pro Projektstandort. Bei der Wirtschaftsagentur Wien empfiehlt man interessierten Ärzten, noch vor dem Stellen eines Antrags bei der Förderstelle aktuelle Informationen einzuholen.
Förderung: Herstellung der Barrierefreiheit
Während sich Barrierefreiheit in leer stehenden Geschäftslokalen sehr gut umsetzen lässt, kann das nicht von allen Liegenschaften, die als Ordination genutzt werden, behauptet werden. Dabei sind alle Ärzte – egal, ob Kassen- oder Wahlärzte – dazu verpflichtet, in ihren Ordinationen Barrierefreiheit herzustellen. Nicht erforderlich ist das nur dann, wenn die Adaptierung der bestehenden Ordination rechtswidrig wäre – etwa aus Denkmalschutzgründen – oder die Herstellung der Barrierefreiheit wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Sind zur Herstellung der Barrierefreiheit Umbaumaßnahmen erforderlich, so kann um eine Förderung durch das Sozialministeriumservice angesucht werden. Diese erfolgt in Form eines einmaligen Kostenzuschusses in der Höhe von 25 % der Gesamtkosten und kann maximal 2.500 ausmachen. Die Voraussetzung für eine Förderung ist eine Mindestinvestitionssumme von 10.000 Euro. Da die gesamte Fördersumme pro Kalenderjahr mit 500.000 Euro begrenzt ist, lohnt es sich, mit einem Förderantrag nicht allzu lange zuzuwarten. Nähere Informationen können bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice eingeholt werden.
Digitalisierungsförderungen
Voraussichtlich noch im ersten Quartal, wenn das Programm neu aufgelegt ist, können selbstständige Ärzte – sowie KMU im Allgemeinen – das Förderprogramm KMU Digital des Ministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich in Anspruch nehmen. Wie Tina Jung, zertifizierte Digitalisierungsberaterin MEDconcept Unternehmensberatung, erklärt, werden damit einschlägige Beratungen durch einen zertifizierten Berater bis zu 80 % gefördert. „Wenn die Beratungsförderung in Anspruch genommen wurde, ist es im Anschluss möglich die Umsetzungsförderung zu beantragen. Gefördert werden hier materielle und immaterielle Neuinvestitionen in Digitalisierung bis zu 30 %“, sagt sie.
Auf regionaler Ebene unterstützt wiederum WIEN DIGITAL Ärzte und KMU bei der Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zum Beispiel zur Optimierung betrieblicher Abläufe. Gefördert werden 30 % der Kosten für Hard- und Software sowie für externe Dienstleistungen ab einer Mindestinvestition von 10.000 Euro. Pro Projekt kann eine Fördersumme von bis zu 40.000 Euro bezogen werden. „Da Mediziner nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, beträgt die Mindestbemessungsgrundlage für diese Förderung 12.000 Euro“, erklärt Jung. Ein weiteres wichtiges Detail: Die Voraussetzung für die WIEN DIGITAL Förderung ist ein Digitalisierungskonzept, das von einem zertifizierten Berater erstellt wurde. Förderanträge können bei der zuständigen Wirtschaftsagentur Wien gestellt werden. pb