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Erfolgreich mit Ordination und Spitalsbetrieb

Die Regelungen zum Thema Haftung der Belegärzte hat sich in den letzten Jahren nicht grundlegend verändert – vielmehr wurden durch aktuelle Entscheidungen die grundlegenden OGH-Entscheidungen bestätigt.

AUTORIN: Mag. Manuela Felke-Mangi, LL.M., Leiterin Team allgemeine Rechtsangelegenheiten, Ärztekammer für Wien, felke-mangi@~@aekwien.at

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich in zwei Entscheidungen mit der Haftung von Belegärzten für das Handeln dritter Personen im Zusammenhang mit den vorgenommenen Eingriffen befasst. Der ersten Entscheidung (1 Ob 267/99t vom 27. 10. 1999) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zuge der Vorbereitung einer Arthroskopie eines Kniegelenks wurde eine Manschette als Blutsperre angelegt. Durch das Anheben des Beines floss Desinfektionsmittel ab und sammelte sich unter der Manschette an. Zunächst kam es zu einer bläulich-roten Hautverfärbung und in weiterer Folge zur Ausbildung einer 10 × 4 cm messenden Hautnekrose mit Blasenbildung, die nach dermatologischer Behandlung abheilte und eine sichtbare bleibende Narbe hinterließ.

Der OGH sprach aus, dass bei einer Operation die vorbereitende Tätigkeit eines Operationsteams mit dem eigentlichen Operationsvorgang eine untrennbare Einheit bildet, weshalb der Operateur jedenfalls eine Anweisungs- und Kontrollzuständigkeit gegenüber den ihm assistierenden Personen haben muss. Er habe die Möglichkeit, deren Handeln durch Weisungen konkret zu beeinflussen. Diese seien daher als seine Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 1313a ABGB anzusehen, weshalb er für deren Verschulden wie für sein eigenes hafte.

Gehilfenhaftung auch bei Selbstständigen

Der Anlass der zweiten Entscheidung (1 Ob 269/99m vom 23.11.1999) war folgender: Zwischen dem Operateur, einem Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie, und der Patientin war die Durchführung einer Meniskusoperation in Vollnarkose vereinbart. Für die Durchführung der Narkose zog der Operateur eine freiberufliche Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin heran. Bei der Intubation kam es durch Hebelwirkung zu einer Luxation von Zähnen im Oberkiefer samt einer daran befestigten Frontzahnverblockung, wobei auch ein Stück des Kieferknochens ausbrach.

Der OGH verwies auf seine Ausführungen zur Gehilfenhaftung im oben stehenden Urteil und ergänzte sie mit Bezug auf den konkreten Fall dahingehend, dass die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin deren Stellung als Gehilfin des Operateurs nicht ausschließe.

Auch der Tatsache, dass sich der Facharzt gemäß § 31 Abs. 3 ÄrzteG auf sein Fachgebiet zu beschränken habe, maß der OGH keine Bedeutung zu, da es nicht auf eine fachliche Weisungsbefugnis in einem bestimmten ärztlichen Sachgebiet ankomme, sondern darauf, dass der gesamte Operationsvorgang unter der Ingerenz des Operateurs stattfinde.

Versicherungsschutz prüfen

Während die erste der dargestellten Entscheidungen des OGH juridisch durchaus schlüssig erscheint, kann die zweite nur Kopfschütteln hervorrufen. Sowohl die Tatsache der wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Anästhesistin als auch die nicht bestehende fachliche Weisungsbefugnis wischt der OGH mit der lapidaren Feststellung vom Tisch, dass die organisatorische Oberleitung des gesamten Operationsvorgangs beim Operateur liege, weshalb er auch für Fehler der Anästhesistin einzustehen habe. Als Konsequenz aus dieser höchstgerichtlichen Judikatur ist allen belegärztlich tätigen Ärzten dringend anzuraten, ihre Berufshaftpflichtversicherungen dahingehend zu überprüfen, ob auch solche Haftungen vom Versicherungsschutz umfasst sind, und die Verträge erforderlichenfalls entsprechend zu adaptieren.

Belegärzte sind Ärzte, denen von einem Belegspital das Recht eingeräumt wird, die eigenen Patienten in ihren Räumlichkeiten und Einrichtungen stationär zu behandeln. Häufig können dazu auch nachgeordnete Ärzte und das vom Belegspital zur Verfügung gestellte Pflege- und Hilfspersonal zum Einsatz kommen.

Infrastrukturbeitrag (ISB) und Honorar

Beim Infrastrukturbeitrag, der oft auch als Hausrücklass oder Verwaltungskostenbeitrag bezeichnet wird, handelt es sich um einen Betrag, den Belegspitäler von den Beleg­ärzten für die Nutzung der Infrastruktur einheben. Da sich die Wiener Belegspitäler auch über die bei ihnen angebotenen Leistungen der technischen Fächer (Radiologie, Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation, Medizinische und Chemische Labordiagnostik und Nuklearmedizin) finanzieren, wurde seinerzeit zwischen der Ärztekammer für Wien und den Belegspitälern vereinbart, dass sich der Infrastrukturbeitrag nur dann erhöht, wenn sich die Tarife der technischen Fächer, im Gegensatz zu den anderen Fächern, nicht erhöhen.

Der Infrastrukturbeitrag wird von den Privatkrankenanstalten abgezogen und das verminderte Belegarzthonorar an den Belegarzt überwiesen. Den Beleg­ärzten wird das Honorar somit um derzeit 11,6 % vermindert ausbezahlt. Einige Krankenanstalten heben einen höheren Infrastrukturbeitrag ein. Das ist jedoch nur auf Basis einer zwischen dem Verband der Privatkrankenanstalten und der Ärztekammer für Wien basierenden Vereinbarung möglich.

Das Honorar für Belegärzte entspricht den Vereinbarungen zwischen der Ärztekammer für Wien und dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs. Die geltenden Vereinbarungen finden Sie auf der Website der Ärztekammer für Wien unter
www.aekwien.at/sonderklasse-info.

Nachgefragt bei ...

Univ.-Prof. Dr. Martin Leixnering, Facharzt für Unfallchirurgie, spezialisiert in Handchirurgie, Präsident der Deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Handchirurgie, Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Handchirurgie

Warum haben Sie sich dafür entschieden, als Belegarzt tätig zu werden?
Die derzeitige medizinische Versorgung in öffentlichen Spitälern ist für unsere Patienten nicht mehr in vollem Umfang möglich. Insbesondere werden operative Planeingriffe viele Monate verschoben. Als Belegarzt habe ich die Möglichkeit, Patienten einen zeitnahen Termin zur optimalen medizinischen Versorgung in einer exzellent geführten Privatklinik anzubieten.

Welche Vorteile sehen Sie, gibt es auch Nachteile?
Es gibt nur Vorteile, wenn die Klinik eine ausgezeichnete Grundversorgung mit Fachärzten für Allgemeinmedizin, die modernste bildgebende Diagnostik und eine 24-Stunden-Verfügbarkeit von Anästhesisten und Notfallmedizinern anbietet.

3 Tipps, um das richtige Belegspital zu finden?

  1. Privatklinik mit ausgezeichneter Betreuung durch bestausgebildetes Pflegepersonal
  2. Modernst ausgestattete Patientenzimmer mit der Möglichkeit, die Anforderungen für den höchsten Pflegestandard erfüllen zu können
  3. Beste personelle und technische Ausstattung der Operationssäle

Hat es Vorteile im Patientenmarketing?
Überwiegend kommen Patienten auf Empfehlung ihres behandelnden Arztes in ein Belegspital. Wenn ein Arzt in einem Belegspital alle Voraussetzungen für sein medizinisches Handeln vorfindet, wird auch sein Patient bestens betreut werden. Das freundliche Gesprächs-, Organisations- und Behandlungsklima gegenüber Patienten und Ärzten zeichnet eine ausgezeichnete Privatklinik aus.

Mag. Dr. Rainer Hochgatterer, Orthopäde und Sportmediziner

Welche Vorteile sehen Sie darin, als Belegarzt tätig zu werden?
Der große Vorteil ist die eigene Unabhängigkeit. Daher kann ich mir meinen Berufsalltag selbst gestalten und so viel oder so wenig arbeiten, wie ich es für passend erachte.

Gibt es auch Nachteile?
Man ist alleiniger Ansprechpartner für die Patienten, und das „rund um die Uhr“, und spricht nur „mit einer Stimme“.

Worauf ist aus Ihrer Sicht besonders zu achten, wenn man einen Vertrag mit dem Belegspital abschließt?
In erster Linie ist die Transparenz wichtig, und hier vor allem die klare Regelung der finanziellen Rechte und Pflichten. Ein Blick auf die OP-Kapazitäten lohnt sich ebenfalls, damit die erforderlichen Ressourcen auch vorhanden sind.

Welche Tipps würden Sie einem Kollegen geben, der das „richtige“ Belegspital sucht?
Wie schon gesagt, Transparenz und Kapazitäten würde ich mir ansehen. Es ist wie überall in der freien Marktwirtschaft ein Thema von Angebot und Nachfrage: Man muss genügend Patienten haben, damit die Belegspitäler Planungssicherheit für die zu vergebenden Slots haben.

Hat die Arbeit im Belegspital auch Vorteile im Patientenmarketing?
Wichtig ist: Es reicht nicht, wenn man es kann, man muss auch verfügbar sein! Es kommt alles aus einer Hand, was für den Patienten natürlich Vorteile hat. Der persönliche Kontakt ist eindeutig für den Patienten ein Vorteil, mit dem man punkten kann.

Prof. DDr. Benedikt Weber, Facharzt für Dermatologie und Angiologie, Belegarzt und Spezialist für Venenerkrankungen in der ATOMOS Klinik Währing

Welche Vorteile sehen Sie darin, als Belegarzt tätig zu werden?
Als Belegarzt kann ich als niedergelassener Arzt für meine Patienten einen stationären Aufenthalt oder eine operative Versorgung anbieten, die höchsten Standards entsprechen. Insbesondere im operativen Bereich sind diese Standards im extramuralen Bereich oftmals nur schwer zu realisieren. Beispielsweise stehen einem Belegarzt Eingriffs- oder OP-Räumlichkeiten gemäß höchsten Hygienestandards zur Verfügung.

Welche Tipps haben Sie für Ärzte, wie man das richtige Belegspital findet?
Ich würde empfehlen, verschiedene Belegspitäler vorab zu besichtigen und mit dort tätigen Kollegen zu sprechen. Oftmals bestehen Unterschiede in den vorhandenen Ressourcen und technischen Ausstattungen, die für die Tätigkeit relevant sein können. Auch haben verschiedene Spitäler unterschiedliche Gepflogenheiten, wie zum Beispiel Fremdanästhesie versus Hausanästhesie. All das könnte für die eigene Tätigkeit von Relevanz sein.

Worauf ist zu achten, wenn man sich ein Belegspital sucht?
Größere Belegspitäler oder ihre Trägerorganisationen bieten oftmals spezielle Services für Ärzte, wie beispielsweise den Zugang zu einem Onlineportal mit der Möglichkeit eines Online-Diktats oder der Online-Patientenorganisation. Kleinere Belegspitäler bieten oft den Vorteil eines familiären Umfelds und eines kleinen, gut eingespielten Teams. Hier gilt es abzuwägen, welche Vorteile für die spezifischen Anforderungen und Behandlungen des jeweiligen Belegarztes überwiegen.

Priv.-Doz. Dr. Florian Sevelda, MSc, Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie, Orthopädie 1150,

www.ortho1150.at

Warum haben Sie sich dafür entschieden, als Belegarzt tätig zu werden?
Ich habe während der gesamten Ausbildung einen starken Fokus auf das Operieren gelegt, und das sollte sich auch als Arzt mit eigener Ordination nicht ändern. Als ich bereits Oberarzt im AKH war, bin ich noch einmal für ein Jahr nach Deutschland gegangen, um mir eine spezielle OP-Methode anzueignen. Kurz gesagt: Der Hauptgrund für die Arbeit an einem Belegspital ist die hohe Expertise als Operateur und die Freude am Operieren.

Welche Vorteile bietet die Arbeit in einem Belegspital?
Der vermutlich größte Vorteil ist, dass Patienten durchgängig begleitet werden können – von der Diagnose bis zur Nachsorge. Ich kann beraten, ob und welche OP sinnvoll ist, und bleibe auch im Spital derselbe Ansprechpartner. Die Nachsorge kann ich in der eigenen Ordination machen.

Welche Tipps haben Sie, um das richtige Belegspital zu finden?
In einem Belegspital zu arbeiten, ist grundsätzlich herausfordernd, weil man mit einem OP-Team arbeitet, das man nicht kennt. Daher rate ich auf jeden Fall dazu, sich ein Spital zu suchen und dort auch regelmäßig präsent zu sein. Wer Implantate einsetzt, sollte sich auch erkundigen, welche Produkte dort vorrätig sind und was möglich ist. Je höher die eigene Patientenfrequenz, desto intensiver ist der Kontakt zum Spital, und das ist auch wichtig. Wer nur ein paarmal im Jahr jemanden zuweist, wird vermutlich auch nicht so schnell einen Slot bekommen können, denn die Spitäler brauchen Planungssicherheit.

Priv.-Doz. Dr. Patrick Weninger, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie, Facharzt für Unfallchirurgie sowie Knie- & Sportverletzungen

www.dr-weninger.at

Warum haben Sie sich dafür entschieden, als Belegarzt tätig zu werden?
In erster Linie deshalb, weil ich kein Freund von starren Systemen oder Strukturen bin. Ich habe lange als angestellter Arzt in Kliniken gearbeitet, was grundsätzlich okay für mich war. Allerdings war es oft schwierig, im Sinne einer streng überwachten Stechuhr zu arbeiten. Nachdem ich jemand bin, der seine Arbeit rasch erledigt, bedeutete das in meinem Fall dann oft, dass ich viele Leer- und Stehzeiten im Sinne von Anwesenheitspflichten hatte. Diese hätte ich in der Zwischenzeit in meiner Ordination produktiv nutzen können. Ein weiterer wichtiger Grund ist, dass man sich meiner Meinung nach für eines der beiden Systeme entscheiden muss: entweder angestellt im System Spital oder im System „Praxis und Belegspital“. Das sind zwei grundlegend verschiedene Ansätze. Die Patienten brauchen unsere Aufmerksamkeit zu 100 % und nicht weniger. Ich denke, das kann ein als Arzt nur bieten, wenn er sich einem der beiden Systeme voll comittet.

Welche Vorteile sehen Sie, gibt es auch Nachteile?
Ein großer Vorteil ist sicher das selbstbestimmte Arbeiten ohne starre Strukturen oder Zeitaufzeichnung. Ich erledige im Belegspital meine Arbeit und wenn ich fertig bin, gehe ich. Ein weiterer Vorteil ist, dass man viel „näher“ und persönlicher am Patienten dran ist. Der Patient hat direkt mich als Arzt oder ein von mir ausgewähltes Team als Ansprechpartner und nicht das System „Spital“. Ich kenne keine Nachteile. Für manche Operateure eignet sich vielleicht ihr Spektrum oder große Teile davon nicht für ein Belegspital, wie etwa die Herz- oder Neurochirurgie.

Welche Tipps haben Sie, um das richtige Belegspital zu finden?

  1. Ältere Kollegen fragen, die schon Erfahrung damit haben.
  2. Selber dort operieren, damit man sich ein Bild machen kann.
  3. Am besten sich auf eines oder wenige Beleghäuser beschränken und nach Standards agieren.

Hat es Vorteile im Patientenmarketing?
Ich glaube, Patienten kommen in erster Linie zu einem Arzt, weil derjenige das, was der Patient braucht, sehr gut kann. Wo diese Kompetenz dann stattfindet, im Rahmen des Angestelltenverhältnisses oder im Belegspital, spielt eine Nebenrolle. Viele Patienten schätzen aber schon die vielleicht etwas persönlichere Betreuung durch einen Belegarzt oder sein Team.

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© istockphoto/Inside Creative House
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Mag. Manuela Felke-Mangi, LL.M.© Stefan Seelig
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Univ.-Prof. Dr. Martin Leixnering© ZVG
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Mag. Dr. Rainer Hochgatterer© ZVG
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Prof. DDr. Benedikt Weber© ZVG
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Priv.-Doz. Dr. Florian Sevelda, MSc© ZVG
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Priv.-Doz. Dr. Patrick Weninger© Albert Handler/BRANDUNIT