Organisiert war Dr. Ballus schon immer. Anders würde er seinen Alltag auch nicht bewältigen. Leitet er doch gleich zwei Röntgeninstitute mit 22 Mitarbeitern. Dass dieser Einsatz über das Regelpensionsalter hinaus nicht aufrechtzuerhalten ist, leuchtet jedem ein. Und so hat Ballus schon seit Jahren vorgesorgt. Sein Vermögensstatus kann sich sehen lassen.
Wie werden nun die Vermögenswerte des Arztes besteuert? Zinsen aus Spareinlagen bei heimischen Banken und Bausparkassen werden mit einer Kapitalertragsteuer (KESt) von 25 % endbesteuert. Aktien, Anleihen, Fonds und ETFs (Exchange Traded Fund, börsengehandelter Fonds) unterliegen einem besonderen Steuersatz von 27,5 %. Dieser Steuersatz wird immer dann angewendet, wenn realisierte Kursgewinne, Dividendenerträge bei Aktien oder Zinsen bei Anleihen anfallen. Im Inland befindliche Anlageinstrumente unterliegen automatisch einem KESt-Abzug durch die Bank oder Depotbank. Bei Gewinnausschüttungen aus einer Aktiengesellschaft oder GmbH (z. B. Dividenden) ist die auszahlende Stelle verpflichtet, die KESt abzuführen. Kommt der besondere Steuersatz von
27,5 % oder die Sparbuch-KESt von 25 % zum Ansatz, sind Transaktionsspesen und Depotgebühren nicht abzugsfähig.
Depots im Ausland
Anders, wenn Ärzte ihr Geld im Ausland veranlagen. Wird das Geld bei Banken in Estland, Deutschland, Luxemburg oder Italien angelegt – schließlich gilt die EU-Einlagensicherung für alle –, ist der Kunde selbst für den KESt-Abzug verantwortlich – automatisch passiert hier nichts. Das Gleiche gilt für ausländische Wertpapierdepots, auch hier erfolgt kein automatischer KESt-Abzug für österreichische Kunden. Der Arzt ist in diesem Fall verpflichtet, die ausländischen Einkünfte in seine Steuererklärung aufzunehmen.
Investmentfonds
Sowohl inländische Investmentfonds als auch ausländische Meldefonds unterliegen der gleichen Besteuerung wie Aktien oder Anleihen. Für beide gilt auf Fondsebene eine KESt von 27,5 % auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne bei Fondsverkäufen. Bei einem Nichtmeldefonds, auch als „schwarzer Fonds“ bekannt, erfolgt eine Pauschalbesteuerung. Zusammenfassend lässt sich die Besteuerung von Kapitalvermögen wie in der Grafik unten darstellen.
Immobilien
Immobilien bewähren sich vor allem durch ihre Wertbeständigkeit. Eine Wohnung, ein Haus oder eine Liegenschaft können selbst genutzt, Familienangehörigen überlassen, vermietet oder bei Bedarf wieder veräußert werden.
Wenn nicht nur laufende Einnahmen aus der Immobilie erzielt werden sollen, sondern auch an der Realisierung der Wertsteigerung Interesse besteht, kann die Liegenschaft auch verkauft werden. Einkünfte aus dem Verkauf einer Liegenschaft, die ab dem 31.3.2002 erworben wurde, unterliegen einem besonderen Steuersatz von 30 %. Auf Antrag kann auch der allgemeine Steuertarif angewendet werden.
Ein Steuerbonus gilt für Immobilienvermögen, das schon lange im Besitz ist. Bei Altvermögen, das vor dem 31.3.2002 erworben wurde, werden die Anschaffungskosten mit 86 % des Veräußerungserlöses angenommen. Daraus ergibt sich ein pauschaler Veräußerungsgewinn von 4,2 % des Veräußerungserlöses.
Zusätzlich zu den Steuerbegünstigungen für Altvermögen gibt es weitere Steuerbefreiungen:
- Verkauf einer Immobilie, die seit dem Kauf mindestens zwei Jahre lang als Hauptwohnsitz genutzt wurde
- Steuerfreier Verkauf einer Liegenschaft, die in den letzten zehn Jahren fünf Jahre durchgehend als Zuhause diente
- Selbsthergestelltes Gebäude, das in den letzten zehn Jahren nicht vermietet wurde
Dr. Ballus hat sich dazu entschieden, den Vermögensaufbau und die Pensionsvorsorge nicht dem Zufall zu überlassen. Die Umsetzung einer strategischen Finanzplanung war ein ganz wichtiger Schritt, um seine Ziele zu erreichen.
Für viele Menschen ist der Aufbau eines Vermögens ein entscheidender Schritt hin zur finanziellen Unabhängigkeit und einem erfüllten Leben. Doch wie sollte man heute dabei vorgehen?
Zunächst braucht jeder einen detaillierten Überblick über die eigene finanzielle Situation. Das machen wir als Berater mit der Vermögensplanungs-Software WELL+. Die Assets in den verschiedenen Vermögenskategorien werden mit allen Prämissen erfasst und in die Zukunft geplant.
Damit weiß man Bescheid wie man heute, bei Pensionsantritt, zum Lebensende oder zu wichtigen Zeitpunkten des Lebens finanziell dasteht. Daraus ergibt sich auch die heutige und zukünftige Liquiditätssituation. Wie entwickeln sich die Einnahmen aus der betrieblichen in die private Sphäre und wie entwickeln sich die privaten Ausgaben? Mit einem Liquiditätsüberschuss können Chancen ideal genützt werden. Die Möglichkeiten des Finanzmarktes spielen eine wichtige Rolle in der Vermögensstrategie. Individuell wird das ideale Rendite-Risiko-Verhältnis festgelegt und die gesamte und zumeist sehr langfristige Strategie umgesetzt. Ein Beratungsprozess ist immer sehr zielorientiert. Klare Meilensteine und daraus folgend klare Finanzziele motivieren bei der Umsetzung.
Bei der strategischen Planung werden unternehmerische und private Aspekte immer gemeinsam betrachtet. Das betrifft auch die steuerliche Optimierung aller Vermögensbereiche.
Zusammenfassend die wichtigsten Tipps für Ihren Vermögensplan
- Versuchen Sie, Ihren finanziellen Status quo, Ihre Liquidität und die Entwicklung Ihres Planes immer zu kennen.
- Nutzen Sie Ihre Marktchancen konsequent. Überschüssige Liquidität abzüglich eines Notgroschens soll immer gut investiert werden.
- Der Finanzmarkt spielt eine wichtige Rolle. Arbeiten Sie mit einem optimalen Rendite-Risiko-Verhältnis.
- Ihr finanzielles Mindset und Ihre persönlichen Lebensziele sind wichtig für Ihren finanziellen Erfolg.
- Die private und die unternehmerische Sphäre sollten in der Planung eng verschränkt abgebildet werden.
- Achten Sie immer auf die Steuern in den Vermögenskategorien. Für jede Lebensplanung gibt es eine optimale steuerliche Strategie. Die Unterschiede im Ergebnis sind sehr groß.
- Der Fokus soll auf langfristigen Konzepten liegen.