Daniela Ittensohn, Juristin

Belauscht und ausgespäht?

 

In der Schweiz fehlt die kriminelle Energie für Datenklau, zumindest aus Sicht der Unternehmenskultur im Kantonsspital St. Gallen.

 

George Orwell hatte in seinem bereits 1949 erschienenen Roman „1984“ die düstere Version eines totalen Überwachungsstaates. Nicht wenige Menschen sind davon überzeugt, dass diese Vision längst Wirklichkeit geworden ist – auch und vor allem am Arbeitsplatz. Und tatsächlich, in vielen Bereichen scheint es, als würden wir von Überwachungskameras und anderer Spionagetechnik geradezu verfolgt. Die gesetzlichen Vorgaben zur gezielten Mitarbeiterüberwachung sind von Land zu Land sehr unterschiedlich.

KARRIERE Medizin wollte wissen, wie es in der Schweiz um die Überwachung wie auch die Datensicherheit der Mitarbeiter steht. Dazu gab Daniela Ittensohn, Juristin am Kantonsspital St. Gallen, Auskunft.

 

Müssen sich die Mitarbeiter im Kantonsspital St. Gallen Sorgen darüber machen, ob jeder ihrer Schritte genauestens überwacht wird?

Ittensohn: Nein, ganz bestimmt nicht! Das wäre ja auch eine Horrorvorstellung! Ganz im Gegenteil, eine Überwachung – wir nennen es lieber Kontrolle – ist bei uns auf ein absolutes Minimum reduziert. Sie dient ausschließlich Sicherheitsaspekten und dem Gesundheitsschutz, sowohl der Mitarbeiter als auch ganz besonders der Patienten. Im Übrigen leisten wir hier Teamarbeit und die wird von den Patienten wie auch von den Betreuungspersonen „beobachtet“. Da braucht es keinen „Big Brother“.

 

Das läuft dann allerdings ganz gegen den allgemeinen Trend, der auf immer mehr Überwachung und Kontrolle setzt ...

Ittensohn: Ich glaube, das ist eine Frage der Unternehmenskultur und der Mentalität. Wir in der Schweiz denken da einfach anders. Bei uns steht der Teamgeist ganz weit im Vordergrund. Und warum sollten wir sehr gut funktionierende Teams, wie wir sie hier am Kantonsspital haben, ausspionieren? Da können wir unsere Arbeitskraft doch für ganz andere Tätigkeiten, für unsere eigentlichen Aufgaben wesentlich besser einsetzen. Wir sind nicht der Ansicht, dass Überwachung und permanente Kontrolle Erfolgsfaktoren sind.

 

Also wird der Schutz der Daten Ihrer Mitarbeiter auch ganz groß geschrieben?

Ittensohn: Ja, sicher, sowohl der Schutz der Daten unserer Mitarbeiter als auch der Schutz der besonders sensiblen Patientendaten. Den so genannten „gläsernen Patienten“, wie es ihn andernorts schon gibt oder über ihn diskutiert wird, wird es hier hoffentlich niemals geben. Natürlich gibt es immer wieder Fälle, in denen Patientendaten etwa für eine Überweisung oder weiterführende Behandlung weitergeben werden. Das ist aber datenschutzrechtlich erlaubt und im Sinne der Patienten. Daten von Mitarbeitern werden nicht weitergegeben, es sei denn, die Rechtslage zwingt uns dazu.

 

Es hat aber schon Fälle gegeben, dass persönliche Mitarbeiterdaten widerrechtlich gesammelt und dann sogar auf dem Datenmarkt angeboten und verkauft wurden ...

Ittensohn: Das liegt wohl auch daran, dass bei uns in der Schweiz dafür einfach die kriminelle Energie fehlt. Wir haben, wie schon erwähnt, eine ganz andere Mentalität. Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte hat bei uns einen enorm hohen Stellenwert und die Unternehmenskultur im Kantonsspital St. Gallen gebietet geradezu Datenschutz. Wir sehen auch überhaupt keinen Grund für einen Datenklau. Es gibt doch wirklich gerade im Gesundheitsbereich viel wichtigere Aufgaben, um die wir uns kümmern sollten.

 

Verlassen wir das Thema Daten und wenden uns dem Thema akustische und visuelle Überwachung zu.

Ittensohn: Sie meinen etwa Wanzen und Kameras? Wir drehen doch in unserem Kantonsspital keinen Agentenfilm! Wo sollten wir die denn einsetzen? Ich kann mir kaum eine Möglichkeit dafür vorstellen. Vielleicht am Eingang zur Notaufnahme, wo dann mittels Kamera und Gegensprechanlage sichergestellt wird, dass keine unbefugten Personen Zutritt bekommen, etwa um die Mitarbeiter vor Randalierern zu schützen? Dem kann auch mit anderen Maßnahmen begegnet werden. Aber ansonsten sind wir ein öffentliches Spital mit fast 4.000 Mitarbeitern. Sie können das Areal und jedes Gebäude hier ohne Zutrittskontrolle betreten. Es gibt natürlich sensible Bereiche, zu denen nicht jeder jederzeit Zutritt haben kann. Aber auch das ist wieder ganz im Sinne der Patienten und Mitarbeiter geregelt.

 

Also gibt es keine Abhöraktionen oder Videoüberwachung in Pausenräumen oder Dienstzimmern?

Ittensohn: Auf keinen Fall! Eine permanente Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter in diesem Sinne ist gesetzlich überhaupt nicht zulässig, schon gar nicht ohne die Mitarbeiter davon in Kenntnis zu setzen. Das würde die Privatsphäre der Mitarbeiter verletzen. Die Aufzeichnung von Notrufen ist hingegen aus nachvollziehbaren Gründen erlaubt.

 

Wäre denn eine Überwachung beispielsweise an Medikamentenschränken, in denen unter anderem auch Morphium gelagert wird, denkbar?

Ittensohn: Auch das ginge ganz bestimmt zu weit und wäre wohl auch rechtlich nicht haltbar. Sollte tatsächlich festgestellt werden, dass aus ungeklärter Ursache etwa Morphium verschwindet, dann müssen wir natürlich Maßnahmen ergreifen. Hätte es jemand aus unserem Team nötig, Morphium zu entwenden, so muss es dafür wohl zwingende Gründe geben, vielleicht Sucht oder Geldnot. Und da sollten wir zunächst einmal sehen, ob wir diesem Menschen, der ja zu uns gehört, für den wir uns irgendwann einmal ganz bewusst entschieden haben, helfen können. Der Arbeitgeber hat gegenüber den Arbeitnehmern auch eine Sorgfaltspflicht. Eine grundsätzliche Videoüberwachung wäre wohl kaum der richtige Weg, dieser nachzukommen.

 

Wie sieht es denn mit der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz im Kantonsspital St. Gallen aus?

Ittensohn: Eine private Nutzung des Internets ist gestattet. Aber auch hier setzen wir bei den Mitarbeitern auf Eigenverantwortung. Für private Zwecke sollte das Internet am Arbeitsplatz zurückhaltend genutzt werden, denn die Arbeit muss ganz klar im Vordergrund stehen. Aber eine Abfrage wichtiger Informationen am Arbeitsplatz ist grundsätzlich gestattet. Das kann sowohl das Abrufen von E-Mails als auch das Buchen einer Urlaubsreise sein, das zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen muss.

 

Dann kann hier jeder im Internet machen, was er oder sie will?

Ittensohn: Vom Grundsatz her, ja. Wir gehen davon aus, dass erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist. Aber es gibt schon eine grundsätzliche Protokollierung, nur eben nicht personenbezogen. Das wäre auch nicht zulässig. Wir müssen aber natürlich sicherstellen, dass keine Seiten mit explizit sexuellem oder rechtswidrigem Inhalt abgerufen werden. Sollten wir so etwas feststellen, können wir das zwar einem bestimmten Computer zuordnen, aber noch keiner bestimmten Person. Falls es tatsächlich nötig sein sollte, könnten wir dann eine begrenzte konkrete Kontrolle durchführen. Das allein könnte schon die Lösung bringen, eben dass diese Seiten nicht mehr aufgerufen werden. Eine mögliche Kontrolle darf auch nur sehr begrenzt und nicht permanent angewendet werden. Richtschnur ist dabei ein Zeitraum von etwa drei Monaten, in denen fünf Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Funktionstüchtigkeit des gesamten Systems hat immer Vorrang. Das Vertrauen in die Eigenverantwortung der Mitarbeiter und deren Schulung sind wohl der geeignetere Ansatz als Kontrolle und Überwachung.